Drucksache - 2019/0251
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Großenbrode hat mit Schreiben vom 12.09.2019 u.a. einen Antrag auf Beschaffung eines HLF10 als Ersatzbeschaffung für das vorhandene LF16/12 (Baujahr 1992) gestellt. In dem Zusammenhang wird auf den aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan (Beratung unter TOP 9) sowie den beigefügten Antrag verwiesen.
Nach der Neufassung der Förderrichtlinie des Kreises Ostholstein zur Förderung des Feuerwehrwesens gemäß § 23 FAG vom 24.01.2019 werden förderfähige Anschaffungen nach der Finanzkraft der Gemeinde bezuschusst. Daraus ergibt sich in diesem Fall folgende mögliche Förderung:
Kostenhöchstbetrag für ein HLF10 230.000,- €
(Kostenhöchstbetrag für ein HLF10 Allrad 240.000,- €)
Grundfördersatz Gemeinde Großenbrode 7,5 % 17.250,00 €
+ 5% bei Inanspruchnahme ext. Dienstleister 11.500,00 €
für die Durchführung des Vergabeverfahrens
Summe: 28.750,00 €
+ 5 % bei gemeinsamer Beschaffung durch 11.500,00 €
mehrere Kommunen (inkl. ext. Dienstleister)
(Sammelbeschaffung)
+ 10% bei Verwendung eines vom Innenministerium 23.000,00 €
vorgegebenen Leistungsverzeichnisses inkl. der
entsprechenden Mustermatrix
Bezüglich der Sammelbeschaffung existiert beim Kreis noch keine Registrierung geplanter Beschaffungen aller Kommunen im Kreisgebiet, so dass u.U. eine eigene Umfrage gestartet werden muss. Des Weiteren gibt es seitens des Innenministeriums aktuell nur ein Muster-LV/Mustermatrix für ein TSF. Es ist aktuell nicht bekannt, wann weitere Muster (insbesondere für ein HLF10) herausgegeben werden.
Es sollte daher aktuell von einer Mindestförderung von 28.750,00 € ausgegangen werden.
Nach dem Antrag der FF vom 20.09.2018 wurde der Anschaffungspreis zunächst mit 400.000,00 € beziffert. Bezüglich des geschätzten Auftragswertes sind die Kosten zu aktualisieren. Dabei ist auch die Übernahme vorhandener Beladung zu berücksichtigen. Sobald die Kostenschätzung vorliegt, ist die Beschaffung im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 einzuplanen.
Für den Verkauf des LF16/12 können zunächst 10.000,- € angesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Beschaffung eines HLF10 sind die geschätzten Kosten zu aktualisieren. Die ermittelten Kosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 zu veranschlagen bzw. die Finanzierung ist zu klären. Zunächst ist nach Ermittlung der Kosten der Antrag auf Förderung beim Kreis Ostholstein einzureichen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag FFW vom 12.09.2019 (91 KB) |