Drucksache - 2019/0283
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2019 den Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst.
Die Stadtplanerin Frau Teske ist zur Sitzung des Ausschusses anwesend und wird nähere Erläuterungen zum zu beschließenden Entwurf geben.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroderfähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Entwurf Planzeichnung, Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Planzeichnung (1157 KB) | ||||
2 | Begründung (1531 KB) |