Drucksache - 2019/0301
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Sachverhalt:
Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, sind durch den Träger der Straßenbaulast gemäß Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Dies erfolgt für Gemeindestraßen durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung. Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Für die zuletzt erschlossenen Straßen in der Gemeinde Gremersdorf ist dies bisher nicht erfolgt. Es betrifft den „Heidekamp“ in Jahnshof, die Straßen „Meiereikoppel“ und „Konnermanns Kamp“ in Neuratjensdorf und die „Mühlenbergshufe“ in Gremersdorf. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Gremersdorf.
Die formelle Widmung ist nunmehr nachzuholen.
Beschlussvorschlag:
Die folgenden Straßen in der Gemeinde Gremersdorf werden gemäß § 6 StrWG für den öffentlichen Verkehr gewidmet; die Einstufung erfolgt jeweils als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart:
a) Heidekamp in Jahnshof (Teilbereich des Flurstück 7/17 der Flur 3, Gemarkung Giddendorf)
b) Meiereikoppel in Neuratjensdorf (Teilbereich des Flurstück 4/13 der Flur 2, Gemarkung Neuratjensdorf)
c) Konnermanns Kamp in Neuratjensdorf (Flurstück 78 der Flur 2, Gemarkung Neuratjensdorf)
d) Mühlenbergshufe in Gremersdorf (Flurstück 6/71 der Flur 1, Gemarkung Gremersdorf).
Anlage/n:
keine