Drucksache - 2019/0306
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2016 die Satzung über die Festsetzung der Hebe-sätze für die Realsteuern beschlossen, da der Haushaltsplan der Gemeinde für das Folgejahr (2017) noch nicht aufgestellt war. Durch die Aufstellung des Haushaltsplanes für 2020 und damit auch die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Haushaltssatzung, kann die Hebesatzsatzung aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Aufhebungssatzung der Satzung der Gemeinde Gremersdorf über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Gremersdorf (Hebesatzsatzung) wird beschlossen und der Bürgermeister ermächtigt diese auszufertigen.
Anlage/n:
Aufhebungssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufhebungssatzung (6 KB) |