Drucksache - 2016/0165
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 16.03.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung eines Gebietes für die Errichtung von Ferienhäusern in Sulsdorf. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der daraus resultierenden Planänderungen muss eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Eine Vorstellung der Planung sowie der Abwägungsvorschläge erfolgt in Rahmen der Sitzung durch die Stadtplanerin
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die in der Anlage (Abwägung der Stellungnahmen / Beschlussvorschlag) aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie einer Privatperson werden beschlossen.
b) Erneuter Entwurf und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße „Am Dorfbrunnen“ (Teil 1) und ein Gebiet zwischen Gremersdorf, Sulsdorf und der A 1 an der Dazendorfer Au (Teil 2) (Ferien auf dem Bauernhof) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt:
- Zwecks Erläuterung des Maßes der baulichen Nutzung unter Text-Ziffer 2.1 wird die Anzahl der möglichen Ferienhäuser in Klammern aufgenommen.
- Textziffer 2.1 wird dahingehend ergänzt, dass das Maß der baulichen Nutzung nicht nur für Ferienhäuser, sondern auch für Ferienwohnungen gilt.
- Der Planteil 3 wird ganz gestrichen, weil die Fläche bereits Ausgleich ist. Zukünftig wird als Ersatz ein Grünstreifen westlich und südlich des Plangebietes ausgewiesen, der mit einem Knick zu bepflanzen ist. Dieser dient als Knickersatzfläche für den wegfallenden Knick im Westen und als Ortsrandbegrünung.
- Die textliche Text-Ziffer 6 (2) wird um die Qualität der Bepflanzung für den Knick ergänzt.
- Der Bruchwald im Planteil 2 wird nach Westen erweitert und nach Norden verkürzt. Diese Neuordnung erfolgt, da die östlich Teilfläche bereits als Bruchwaldfläche eingestuft wird (Biotopverdachtsfläche) und daher als Ausgleich nicht mehr heran gezogen werden kann.
- Die textliche Text-Ziffer 6 (2) neu (1) wird um die Qualität der Bepflanzung für den Bruchwald ergänzt.
Die Entwürfe des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen. Gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlage/n:
Abwägungsvorschlag, Planzeichnung, Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägung B-23 Sulsdorf (335 KB) | ||||
2 | B-23 Plan Sulsdorf Übersicht (13877 KB) | ||||
3 | Begründung B-23 Sulsdorf (1182 KB) |