Drucksache - 2019/0311
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Sachverhalt:
Das Büro Schröder & Korth wurde beauftragt, eine Gebührenbedarfskalkulation für die Tourismusabgabe des Jahres 2020 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung vom 27.06.2019 zur Kurabgabe und deren Ausstrahlwirkung auf die Tourismusabgabe zu erstellen. Aufgrund der in der Kurabgabesatzung für 2020 beschlossenen 100%igen Aufwandsabdeckung für die Kurabgabe bleibt dahingehend für die Tourismusabgabe kein Ansatzspielraum mehr, so dass es bei dem Kostenansatz der Tourismuswerbung verbleibt.
Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Anpassung aller einzelnen Abgabetatbestände. Des Weiteren musste aufgrund der strengeren Anforderungen der Rechtsprechung der hiesigen Verwaltungsgerichte an kommunale Satzungen im Hinblick auf die Angabe von Rechtsvorschriften, welche zum Erlass der Satzung berechtigen, die Rechtsvorschrift in der Eingangsformel (Präambel) genau bezeichnet werden.
Ebenso fanden redaktionelle Änderungen z.B. in Form einer geschlechtergerechten Nennung der Pflichtigen in der Satzung Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Tourismusabgabe in dem Gemeindeteil Weißenhäuser Strand für das Jahr 2020 wird erlassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Anlage/n:
Gebührenbedarfskalkulation 2020
Satzungsentwurf für das Jahr 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzungsentwurf für das Jahr 2020 (272 KB) |