Drucksache - 2019/0312
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Sachverhalt:
Hinsichtlich des Geltungsbereichs des zukünftigen Baugebiets ist in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eine Entscheidung zu treffen.
Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung des Ausschusses anwesend, um nähere Erläuterungen geben zu können.
Beschlussvorschlag:
- Für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremersdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
keine