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Drucksache - 2019/0315  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Siems, Myriam
Beratungsfolge:
Geschäftsausschuss der Gemeinde Neukirchen Beratung und Empfehlung
28.11.2019 
Sitzung des Geschäftsausschusses der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen Beratung und Beschlussfassung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund aktueller Rechtsprechung haben sich die Anforderungen an kommunale Satzungen verschärft. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der aktuellen Tourismusabgabesatzung an die neuen rechtlichen Vorgaben erforderlich. In diesem Zuge wird die aktuelle Satzung einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen und evaluiert.

 

Als Anlage zu diesem TOP ist der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe und die überarbeitete Anlage zur Satzung (Betriebsartentabelle) beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

 

In § 1 Absatz 3 der Satzung sind die Höhe des Anteils, der durch die Tourismusabgabe gedeckt werden soll, und der Eigenanteil der Gemeinde zu bestimmen. In § 5 Absatz 1 der Satzung ist der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit festzusetzen. Dieser errechnet sich aus den zu deckenden Aufwendungen nach § 1 Absatz 3 der Satzung und der Summe der ermittelten Maßstabseinheiten.

 

Umlagefähiger Betrag lt. vorliegender Kalkulation  188.300 €

Aktuell ermittelte Vorteilseinheiten (VE) insgesamt  3.420 VE

Ergibt die Höhe einer Vorteilseinheit (VE)   55,06 € pro VE

        (abgerundet: 55,00 € pro VE)

 

Die in der Anlage zur Satzung (Betriebsartentabelle) enthaltenen Einzelbeträge entsprechen diverser Umrechnungsfaktoren zu dieser Höhe der Vorteilseinheit (VE). Bezüglich des Einzelbetrages für die Bettenvermietung ist noch eine Beratung erforderlich, welcher Faktor für die Berechnung zugrunde gelegt werden soll (siehe Erläuterung zur Berechnung).

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe einschließlich der Anlage zur Satzung wird beschlossen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen ermächtigt den Bürgermeister, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe auszufertigen.

  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe,

Anlage zur Satzung (Betriebsartentabelle), Kalkulation und Hinweise zur Berechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Tourismusabgabesatzung Neukirchen ab 2020 (895 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zur Tourismusabgabesatzung Neukirchen ab 2020 (1325 KB)