Drucksache - 2019/0316
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Sachverhalt:
Die Verwaltung hat für die Straßenreinigungsgebühren der maschinellen Straßenreinigung eine Kalkulation durchgeführt. Dabei wurden die Kosten für die Bauhofmitarbeiter für das Reinigen der Straßenabläufe, der anteilige Überschuss des Jahres 2017 und der anteilige Zuschussbedarf des Jahres 2018 berücksichtigt.
Die kalkulierte Gebühr für das Jahr 2020 beträgt 0,98 € je Meter Straßenfront.
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2020 je Meter Straßenfront 0,98 €.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Nachtragssatzung auszufertigen.
Anlage/n:
Kalkulation Straßenreinigungsgebühr
Entwurf Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation Straßenreinigungsgebühr (123 KB) | ||||
2 | Entwurf Nachtragssatzung (64 KB) |