Drucksache - 2019/0348
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Sachverhalt:
In der interfraktionellen Sitzung der Gemeinde wurde besprochen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend eines abgestimmten Entwurfs des Vorhabenträgers zu konkretisieren. Diese Änderungen hat die Stadtplanerin eingearbeitet und wird dies anhand des Entwurfs in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erläutern.
Auf Grund der vorgenommenen Änderungen ist der Entwurf der Planung erneut öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet „Südstrand“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Abwägungsergebnisse, Entwurf Planzeichnung, Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägung (2064 KB) | ||||
2 | Entwurf Planzeichnung (2619 KB) | ||||
3 | Begründung (2025 KB) |