Drucksache - 2019/0352
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss hierzu am 26.06.2019 gefasst. Auf Grund der gewünschten Erweiterung des Geltungsbereichs ist dieser entsprechend zu ergänzen. Ein Lageplan ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Das Verfahren kann nicht, wie ursprünglich beschlossen, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da nunmehr die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Auch dies ist durch Beschluss anzupassen.
Die Stadtplanerin Frau Teske ist bei der Sitzung des Ausschusses anwesend, um nähere Erläuterungen hierzu geben zu können.
Beschlussvorschlag:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um eine angrenzende Fläche für Stellplätze.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan (345 KB) |