Seiteninhalt
Drucksache - 2019/0265-01
|
|
Sachverhalt:
Gem. § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist dieser Anlage beigefügt. Die Haushaltssatzung beinhaltet genehmigungspflichtigen Teile und bedarf der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung (69 KB) |
|