Drucksache - 2020/0010
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Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein führt ein weiteres Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans für SH und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) durch. Die Gemeinden haben erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme hierzu bis zum 13.03.2020.
Nähere Informationen zur Planung können den beiliegenden „Allgemeinen Informationen“ entnommen werden. Zudem ist eine Übersichtskarte der nunmehr enthaltenen Vorranggebiete beigefügt. Die bestehenden Windkraftanlagen sind hierin mit einem Punkt gekennzeichnet. Weitergehende Informationen sind einsehbar unter: www.schleswig-holstein.de/windenergie.
Für jede derzeitige Potentialfläche wurde eine konkrete Bewertung vorgenommen, welche in einem entsprechenden Datenblatt dokumentiert ist. Die Datenblätter für die untersuchten Flächen in der Gemeinde Heringsdorf sind als Anlage ebenfalls beigefügt. Die rot schraffierten Flächen sind als Vorranggebiete im Entwurf aufgenommen. Die lediglich gelb dargestellten Flächen wurden nicht aufgenommen.
Hieraus ist ersichtlich, dass die Flächen PR3_OHS_028 sowie PR3_OHS_021 nahezu unverändert weiterhin als Vorranggebiete ausgewiesen wurden.
Die Fläche PR3_OHS_022 um die bestehenden 4 Windkraftanlagen wurde als zusätzliches Vorranggebiet aufgenommen.
Zum letzten Entwurf wurde keine Stellungnahme seitens der Gemeinde abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Heringsdorf gibt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) keine / folgende Stellungnahme ab:…
Anlage/n:
Allgemeine Informationen, Übersichtskarte, Datenblätter
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Allgemeine Informationen (2189 KB) | ||||
2 | Übersichtsplan (117 KB) | ||||
3 | Datenblätter Heringsdorf (4031 KB) |