Drucksache - 2020/0022
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Gremersdorf wurde durch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2019 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 34.730,27 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.612,88 EUR des Verwaltungshaushaltes und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 56.710,65 EUR im Vermögenshaushalt werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (202 KB) |