Drucksache - 2020/0035
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Heringsdorf wurde durch die Haus-haltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2019 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind aller über- und außer-planmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahr 2019 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 40.709,68 EUR und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.809,01 EUR im Verwaltungshaushalt und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.751,97 EUR im Vermögenshaushalt werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (199 KB) |