Drucksache - 2020/0049
|
|
Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung des Schulverbandes Oldenburg-Land für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 82 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen darf, auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Der Schulverbandsvorsteher hat die Schulverbands-versammlung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten.
Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von 1.171,42 EUR geleistet worden.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Schulverbandsvorstehers wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben (53 KB) |