Drucksache - 2020/0052
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Sachverhalt:
Der Schulverband Oldenburg-Land ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Gem. § 14 GkZ gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zweckverbände die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
Gem. § 94 Abs. 5 GO prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Schulausschuss die Jahresrechnung, damit der Schulverbandsvorsteher diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Schulausschusses, der Schulverbandsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Schulverbandsversammlung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
● die Einnahme- und Ausgabebelege
● die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres
● der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
● das Anlagenverzeichnis
Der Erläuterungsbericht, die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht, die Vermögens-übersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
„Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.“
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ERläuterungsbericht (277 KB) | |||
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2 | Übersicht über die Schulden (66 KB) | |||
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3 | Rücklagenübersicht (126 KB) | |||
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4 | Vermögensübersicht (66 KB) |