Drucksache - 2020/0058
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Sachverhalt:
Ein Teilstück der Lindenstraße in Kükelühn, welches im anliegenden Lageplan grün gekennzeichnet ist, dient lediglich als Grundstückszufahrt für das angrenzende Grundstück. Der Grundstückseigentümer dieses Grundstücks beabsichtigt nunmehr, dieses Teilstück von der Gemeinde Wangels zu erwerben. Die Gemeindevertretung hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Da es sich bei diesem Teilstück um eine öffentliche Straße handelt, wäre eine Einziehung dieses Teilstücks parallel zur Grundstücksübertragung erforderlich.
Nach § 8 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein kann eine öffentliche Straße eingezogen werden, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Dies kann auf Grund der Tatsache, dass es sich lediglich um eine Grundstückszufahrt handelt, bestätigt werden.
Beschlussvorschlag:
- Es ist beabsichtigt, ein Teilstück der Lindenstraße in Kükelühn –Teilstück des Flurstücks 116/8 sowie die Flurstücke 198/106 und 197/106 der Flur 2, Gemarkung Kükelühn- entsprechend des vorliegenden Lageplans gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG einzuziehen.
- Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und die Pläne sind für vier Wochen zur Einsicht auszulegen.
Anlage/n:
Lagepläne
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lagepläne Einziehung Lindenstraße (909 KB) |