Drucksache - 2020/0059
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.12.2019 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hierzu gefasst. Die öffentliche Auslegung wurde gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 durch die Gemeindevertretung ist nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Abwägungsergebnis, Satzung, Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Beschlussempfehlungen (167 KB) | |||
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2 | Satzung (1310 KB) | |||
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3 | Begründung (744 KB) |