Drucksache - 2020/0066
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Sachverhalt:
Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, weiterhin die Strandkorbaufstellung von Privaten am Strand Süssau zuzulassen. Gleichzeitig sollen Regelungen zur Nutzung der Bootsliegeplätze getroffen werden. Ein entsprechender Entwurf einer Satzung ist als Anlage zur weiteren Beratung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung von Entgelten für die Aufstellung von Strandkörben und Lagerung von Booten am Strand Süssau wird erlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Anlage/n:
- Entwurf Satzung
- Anlage Satzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Strand Heringsdorf (34 KB) | ||||
2 | Satzung Strand Heringsdorf - Anlage (62 KB) |