Seiteninhalt

Drucksache - 2020/0105  

Betreff: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremerdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Empfehlung
09.03.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
11.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Schaffung von Wohnbebauung angrenzend zur Mühlenbergshufe gefasst. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern und damit jetzt der erforderliche Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremerdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel die 26. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Baugebiet (4735 KB)