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Drucksache - 2020/0107
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 5 Satz 1 GO
Ablauf:
Das nachgerückte Mitglied der Gemeindevertretung wird vom Vorsitzenden durch Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
keine