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Drucksache - 2020/0107  

Betreff: Verpflichtung eines nachgerückten Gemeindevertreters
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf zur Information
11.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 5 Satz 1 GO

 

Ablauf:

Das nachgerückte Mitglied der Gemeindevertretung wird vom Vorsitzenden durch Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine