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Drucksache - 2020/0108  

Betreff: Wahl eines stellvertretendes Mitglied für den Bürgermeister in den Amtsausschuss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
11.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 und 3 AO, § 24 a AO i. V. m. § 40 Abs. 1 - 3 GO

 

- Auch für die / den Bürgermeisterin / Bürgermeister ist eine Stellvertretung zu wählen (nicht automatisch die / der stellvertretende Bürgermeister/in).

Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Stellvertretenden ist die Fraktion, der die Bürgermeisterin / der Bürgermeister im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Als stellvertretendes Mitglied für den Bürgermeister im Amtsausschuss wird Frau/Herr         gewählt.  

 

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Anlage/n:

keine