Drucksache - 2020/0133
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Sachverhalt:
Für den Bereich Lütjenhof beantragt ein Vorhabenträger die Durchführung einer Bauleitplanung für eine maßvolle und qualitativ angemessene Entwicklung von touristischen Angeboten. Ein erster Entwurf eines Konzeptes ist der beiliegenden Konzeptskizze zu entnehmen.
Es ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein Lageplan des Geltungsbereichs ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Für ein Gebiet unmittelbar nördlich der Kreisstraße 42, östlich Mittelhof, westlich der Siedlung Lütjenbroder Weg -Hof Lütjenhof- wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Sicherstellung einer städtebaulich maßvollen und qualitativ angemessenen Entwicklung von touristischen Angeboten.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Lageplan Geltungsbereich, Konzeptskizze
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Geltungsbereich Lütjenhof (366 KB) | ||||
2 | Konzeptskizze (975 KB) |