Drucksache - 2020/0174-01
|
|
Sachverhalt:
Die Einnahme- und Ausgaberechnung (Gesamtrechnung) ist das Abbild der finanziellen Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im abgelaufenen Haushaltsjahr. Es werden alle Einnahmen und Ausgaben in summarischer Form dargestellt. Die Gesamtrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Des Weiteren wird die Kameradschaftskasse von zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfern, die nicht dem Wehrvorstand angehören, geprüft. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Gesamtrechnung der Gemeindevertretung lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen; eine Prüfung durch die Verwaltung ist nicht vorgesehen. Das Recht weiterer Prüfungsinstanzen wie z.B. Geschäftsausschuss oder Gemeindeprüfungsamt bleiben davon unberührt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis.
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgaberechnung FF Döhnsdorf-Weißenhaus, Einnahme- und Ausgaberechnung Hansühn-Testorf, Einnahme- und Ausgaberechnung FF Wangels
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kameradschaftskasse FF Wangels (186 KB) | ||||
2 | Kameradschaftskasse FF Doehnsdorf-Weissenhaus (103 KB) | ||||
3 | KameradschaftskasseFF Hansuehn-Testorf (242 KB) |
|