Drucksache - 2020/0189
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Sachverhalt:
Die/Der Bürgermeister/in und im Verhinderungsfall die Stellvertretung sind nach § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Ostholstein kraft Amtes Mitglied der Verbandsversammlung.
Für die Ausschüsse beim Zweckverband Ostholstein sind jedoch Mitglieder und Stellvertreter zu wählen.
Dies sind der Ausschuss für Netze und Anlagen und der Breitbandnetzinfrastrukturausschuss.
Beschlussvorschlag:
In den Ausschuss für Netze und Anlagen wird Frau/Herr gewählt. Als Stellvertreter/in wird Frau/Herr gewählt.
In den Breitbandnetzinfrastrukturausschuss wird Frau/Herr gewählt. Als Stellvertreter/in wird Frau/Herr gewählt.
Anlage/n:
keine