Drucksache - 2020/0229
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Sachverhalt:
Für die Gemeinde Großenbrode ist eine neue DLRG-Station für die Unterbringung der Rettungsschwimmer erforderlich, da die bisherige Unterbringung in der Form nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht.
Ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl ist, dass diese Nahe des Strandes liegt und gut erschlossen ist. Auch erwarten die Rettungsschwimmer ein gewisses Ambiente, welches wichtig bei der Auswahl ihres „Sommerarbeitsplatzes“ ist.
Da die Sicherung der Sicherheit am Strand ein wichtiges Bedürfnis für die Gemeinde ist, wird ein Erfordernis für ein neues DLRG-gebäude mit 7 Apartments für die Rettungsschimmer gesehen.
Im Bereich des Hafens befindet sich eine Fläche, die durch die Gemeinde verfügbar ist. Für diesen Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 26, der jedoch keine Baufläche festsetzt.
Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich für folgendes Gebiet:
Der Änderungsbereich liegt im Ort. Er ist kleiner als 20.000 m² und ist in seiner Nutzung unabhängig von den angrenzenden Nutzungen. Daher kann das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Durchführung einer Ausgleichsbilanzierung nebst Erstellung eines Umweltberichtetes und einer zusammenfassenden Erklärung sind somit nicht erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann durch Berichtigung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Für ein Gebiet in Großenbrode südwestlich der Straße Am Kai bzw. nordwestlich der Mole in der Gemeinde Großenbrode wird die 12. Änderung der Innenentwicklung des Bebauungsplanes Nr. 26 aufgestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Bau eines DLRG-Gebäudes, welches der Unterbringung der Rettungsschwimmer dient.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Lageplan Geltungsbereich