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Drucksache - 2020/0281  

Betreff: 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Neukirchen Beratung und Empfehlung
07.12.2020 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen Beratung und Beschlussfassung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen hat am 12.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)" gefasst.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des vorhandenen Wohnmobilhafens in südliche Richtung. Dafür soll eine Sonderbaufläche –Campingplatzgebiet / Gebiet für motorisierte Wohnfahrzeuge- dargestellt werden.

Der Vorentwurf wurde am 29.04.2020 gebilligt.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sind im Juni/Juli 2020 durchgeführt worden.

 

Auf die anliegenden Abwägungsempfehlungen, Planzeichnung, Begründung wird verwiesen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfes der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Gemeindevertretung geprüft und gemäß der der Vorlage beigefügten Abwägungsempfehlungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Planzeichnung, Begründung und Abwägungsempfehlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-09-15_B 4-4_Planzeichnung (276 KB)      
Anlage 2 2 2020-09-15_B 4-4_Begruendung (4020 KB)      
Anlage 3 3 2020-07-31_F-22_B4-4 Neukirchen_Abwaegung (378 KB)