Drucksache - 2020/0288
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Sachverhalt:
Bei dem Schulverband Oldenburg-Land handelt es sich um einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Die Verbandsversammlung hat daher auch einen eigenständigen Haushaltsplan zu verabschieden.
Gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gelten für die Haus-halts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 liegt dieser Vorlage im Entwurf bei.
Beschlussvorschlag:
Der im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (mit den erforderlichen Anlagen) wird beschlossen.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden auf 644.000,00 EUR und die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf 198.800,00 EUR festgesetzt.
Anlage/n:
Haushalt bis Seite 2 , Haushalt Seite 3, Haushalt Seite 4 bis Seite 7 , Haushalts Seite 8 und Seite 9 , Haushalt Seite 10 bis 14, Haushalt Seite 15a bis Seite 15c, Haushalt Seite 16 bis Seite 75