Drucksache - 2020/0317
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Sachverhalt:
Die bisherige Satzung vom 11.06.2001 läuft demnächst aus, da gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verliert. Folglich ist eine neue Gebührensatzung zu beschließen.
Bisher konnte auf vorgegebene Gebührensätze zurückgegriffen werden. Die zukünftigen Gebühren sind in einer entsprechenden Kalkulation zu berechnen. Die Verwaltung hat für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Göhl die Gebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2019 erstellt. Auf die anliegende Übersicht wird verwiesen.
Im Vergleich zur bisherigen Satzung wurden die Paragraphen 3 (Höhe und Bemessungsgrundlage der Benutzungsgebühr) und 9 (Datenverarbeitung) überarbeitet. Der anliegende Entwurf der Satzung ist der Anlage beigefügt.
Es wird empfohlen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
- Personal bisher 25,50 € neu 10,00 €
- TSF-W bisher 15,00 € neu 18,00 €
- TSF bisher 15,00 € neu 47,00 €
- ELW bisher 11,00 € neu 38,00 €
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Gebührensatzung der Gemeinde Göhl über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung entsprechend öffentlich bekannt zu machen.
Anlage/n:
- Göhl Übersicht Kostensätze 2017 – 2019
- Feuerwehrgebührensatzung Göhl 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Göhl Übersicht Kostensätze 2017-2019 (107 KB) | ||||
2 | Feuerwehrgebührensatzung Göhl 2021 (100 KB) |