Drucksache - 2020/0364
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 8 Satz 2 GkZ, § 12 Abs. 1Satz 2 GkZ, § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 40 Abs. 1 - 3 GO und § 5 Abs. 4 und 5 der Schulverbandssatzung
Bemerkungen:
- Wählbarkeit: jedes Mitglied der Verbandsversammlung
- Vorschlagsrecht: jedes Mitglied der Verbandsversammlung
- Wahlverfahren: Meiststimmenverfahren
- Wahlleitung: Vorsitzende / Vorsitzender
- Das gebundene Vorschlagsrecht ist nicht anwendbar, weil es in der Verbands-versammlung keine Fraktionen gibt.
Wahlverfahren:
a) bei mehreren Bewerberinnen / Bewerbern:
1. und 2. Wahlgang: mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (qualifiziertes Meiststimmenverfahren),
3. Wahlgang: Stichwahl im Meiststimmenverfahren (einfache Mehrheit) zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit den meisten Stimmen im 2. Wahlgang (bei glei-cher Stimmenzahl Losentscheid),
Losentscheid, wenn die Stichwahl zu keinem Ergebnis führt.
b) bei nur einer Bewerberin / einem Bewerber:
1. und 2. Wahlgang: mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (qualifiziertes Meiststimmenverfahren),
nach erfolglosem 2. Wahlgang Wiederholung der Wahl (d. h. mit den gleichen Abläufen) in einer späteren Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Zur / zum 2. stellv. Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung, zugleich 2. stellv. Schulverbandsvorsteher/in, wird Frau / Herr ______________________ gewählt.
Hinweis:
Die/Der Gewählte erklärt im Anschluss an ihre / seine Wahl, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n:
keine