Drucksache - 2020/0366
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl hat am 25.05.2020 Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Göhl für die Entwicklung von Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand von Göhl gefasst.
Im Hinblick auf die Erschließung des Geländes hat die Gemeindevertretung sich am 28.10.2020 beraten. Es wurde beschlossen, dass der Bürgermeister Gespräche mit möglichen Erschließungsträgern führt und die Gemeindevertretung sich dann erneut mit dem Thema befasst.
Zwischenzeitlich hat der Bürgermeister diverse Gespräche geführt. Er wird in der Sitzung berichten.
Weiterhin wird auf die interfraktionelle Sitzung am 30.11.2020 verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließung von Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand von Göhl wird nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 8 mit ………….durchgeführt. Ein Erschließungsvertrag ist vorzubereiten und der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit vorzulegen.
Anlage/n: