Drucksache - 2021/0022
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Sachverhalt:
Gemäß § 92 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
- die Einnahmen- und Ausgabenbelege
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich der Nachtragshaushaltssatzungen und der Nachtragshaushaltspläne
- der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
- das Anlagenverzeichnis
Der Erläuterungsbericht, die Rücklagenübersicht, die Schuldenübersicht, die Vermögens-übersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Rücklagenübersicht, Schuldenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Erläuterungsbericht.p (364 KB) | |||
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2 | Rücklagenübersicht Gemeinde Göhl (196 KB) | |||
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3 | Übersicht über die Schulden (101 KB) | |||
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4 | Vermögensübersicht (100 KB) |