Drucksache - 2021/0027
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Gremersdorf wurde durch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2020 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 17.512,16 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 530,52 EUR des Verwaltungshaushaltes werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (358 KB) |