Drucksache - 2021/0028
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 92 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
● die Einnahme- und Ausgabebelege
● die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließ-
lich der Nachtragshaushaltssatzungen und der Nachtragshaushaltspläne
● der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
● das Anlagenverzeichnis
Der Erläuterungsbericht, die Rücklagenübersicht, die Schuldenübersicht, die Vermögens-übersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Rücklagenübersicht, Schuldenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erläuterungsbericht (403 KB) | ||||
2 | Rücklagenübersicht (197 KB) | ||||
3 | Übersicht über die Schulden Gemeinde Heringsdorf (95 KB) | ||||
4 | Vermögensübersicht (119 KB) |