Drucksache - 2021/0031
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Sachverhalt:
Gemäß § 92 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
● die Einnahmen- und Ausgabenbelege
● die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich
der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes
● der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
● das Anlagenverzeichnis
Der Erläuterungsbericht, die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht, die Vermögens-übersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erläuterungsbericht (367 KB) | ||||
2 | Rücklagenübersicht (196 KB) | ||||
3 | Übersicht über die Schulden (95 KB) | ||||
4 | Vermögensübersicht (97 KB) |