Drucksache - 2021/0066
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Sachverhalt:
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 11.12.2019 von der Gemeindevertretung gefasst. Die Auslegung erfolgte vom 22.01-24.02.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen machten weitere Schritte und eine erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschlussfassung erforderlich.
Mit Mail vom 01. März 2021 hat der Vorhabenträger die Anlagen eingereicht und um einen Grundsatzbeschluss gebeten, bevor im nächsten Schritt der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Es wird der Errichtung von Ferienhäusern gemäß dem anliegenden Lageplan und Musterhaus grundsätzlich zugestimmt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
- B 35 Lageplan Grundsatzbeschluss
- B 35 Grundriss Häuser Grundsatzbeschluss
- B 35 Schnitt Häuser Grundsatzbeschluss
- B 35 Musterhaus Grundsatzbeschluss