Drucksache - 2021/0067
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Sachverhalt:
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 den Tagesordnungspunkt zurückgestellt bis der Vorhabenträger weitere Varianten erarbeitet und ein Konzept für die Verkehrsanbindung erstellt hat.
Mit Mail vom 26. Februar 2020 hat der Vorhabenträger die Anlagen eingereicht mit dem Hinweis, dass die Häuser max. 7m hoch werden und die Höhe des Baugrundstücks 2,95m NHN beträgt.
Außerdem teilt er mit, dass für die 15 Ferienhäuser (= 15 Wohnungen) ausreichend Parkflächen hinter den bestehenden Garagen ausgewiesen werden. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Bestandsstraßen.
Beschlussvorschlag:
Es wird der Errichtung von Ferienhäusern gemäß dem anliegenden Lageplan und Musterhaus grundsätzlich zugestimmt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
- Lageplan Grundsatzbeschluss
- Musterhaus Grundsatzbeschluss
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Grundsatzbeschluss (834 KB) | ||||
2 | Musterhaus Grundsatzbeschluss (635 KB) |