Drucksache - 2021/0116
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Sachverhalt:
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird sich das Gremium mit einem Antrag eines Vorhabenträgers beschäftigen, welcher die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Gremersdorf plant. Voraussetzung für die Errichtung ist eine entsprechende Bauleitplanung.
Zuvor sollte sich die Gemeinde grundsätzlich entscheiden, in welchen Bereichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sinnvoll sind. Empfehlenswert ist die Erstellung eines Konzepts für das Gemeindegebiet. Zudem sollen gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2020 Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen möglichst Gemeindegrenzen übergreifend abgestimmt werden, um räumliche Überlastungen durch zu große Agglomerationen von Solar-Freiflächenanlagen zu vermeiden. Die Stadt Heiligenhafen sowie die Stadt Oldenburg in Holstein beschäftigen sich bereits mit dieser Thematik und lassen entsprechende Konzepte erstellen.
Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung anwesend und kann hierzu nähere Erläuterungen geben.
Seitens der Verwaltung wird die Beauftragung zur Ausarbeitung eines gemeindeweiten Flächenkonzepts zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen empfohlen. Die hierfür entstehenden Kosten können den Vorhabenträgern über einen städtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden. Eine Kostenschätzung hierzu ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro Ostholstein wird mit der Erstellung eines Flächenkonzepts zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Gemeinde Gremersdorf beauftragt. Die Kosten hierfür werden über einen städtebaulichen Vertrag von den Vorhabenträgern eingefordert.
Anlage/n:
Kostenschätzung (nichtöffentlich)