Drucksache - 2021/0123
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Heringsdorf für das Haushaltsjahr 2021 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister seine Zustimmung erteilen darf, auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüber-schreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von
3.636,62 EUR im Verwaltungshaushalt
geleistet worden.
Eine Aufstellung der geleisteten Mehrausgaben liegt der Vorlage als Anlage bei.
Bei den Überschreitungen 1., 3., 4., 6. bis 10. handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben.
Bei den Überschreitungen 2. und 5. handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Anlage unerhebliche Mehrausgaben
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage unerhebliche.Mehrausgaben Heringsdorf (350 KB) |