Drucksache - 2021/0133
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Sachverhalt:
Auf den beiliegenden Antrag (nichtöffentliche Anlage) sowie auf zwei bereits vom Stadtplaner erarbeitete Skizzen, die sich ebenfalls in der Anlage befinden, wird verwiesen.
Die Gemeindevertretung Heringsdorf hat in Ihrer Sitzung am 29.07.2013 bereits für die identische Fläche in Süssau einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Verfahren wurde derzeit nicht weitergeführt. Da nunmehr nach dem Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des B-Planes möglich ist, ist der Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert zu fassen.
Der Stadtplaner Herr Nagel ist bei der Sitzung des Fachausschusses anwesend und kann zur Planung nähere Erläuterungen geben.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: Ortschaft Süssau soll geändert werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b BauGB abgesehen.
- Mit den Vorhabenträgern ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme zu schließen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Antrag (nichtöffentlich), 2 Skizzen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag (464 KB) | ||||
2 | 200910 BP-2-4 Ä_Süssau Konzept 1. (3487 KB) | ||||
3 | 200910 BP-2-4 Ä_Süssau Konzept 2. (3483 KB) |