Drucksache - 2021/0137
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Sachverhalt:
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird sich das Gremium mit einem Antrag eines Vorhabenträgers beschäftigen, welcher die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Heringsdorf plant. Voraussetzung für die Errichtung ist eine entsprechende Bauleitplanung.
Zuvor sollte sich die Gemeinde grundsätzlich entscheiden, in welchen Bereichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sinnvoll sind. Empfehlenswert ist die Erstellung eines Konzepts für das Gemeindegebiet. Zudem sollen gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2020 Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen möglichst Gemeindegrenzen übergreifend abgestimmt werden, um räumliche Überlastungen durch zu große Agglomerationen von Solar-Freiflächenanlagen zu vermeiden. Angrenzende Kommunen haben sich ebenfalls bereits mit dieser Thematik befasst und erstellen entsprechende Konzepte.
Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung anwesend und kann hierzu nähere Erläuterungen geben.
Seitens der Verwaltung wird die Beauftragung zur Ausarbeitung eines gemeindeweiten Flächenkonzepts zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen empfohlen. Die hierfür entstehenden Kosten können den Vorhabenträgern über einen städtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden. Die Kostenschätzung hierzu ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro Ostholstein wird mit der Erstellung eines Flächenkonzepts zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Gemeinde Heringsdorf beauftragt. Die Kosten hierfür werden über einen städtebaulichen Vertrag von den Vorhabenträgern eingefordert.
Anlage/n:
Kostenschätzung Flächenkonzept (nichtöffentlich)