Drucksache - 2021/0144
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Sachverhalt:
Der bisherige 2. stellvertretende Bürgermeister, Herr Wulf Kruse, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2021 zum 1. stellv. Bürgermeister gewählt.
Somit ist eine Neuwahl der/des 2. Stellvertretende/n Bürgermeister/in durchzuführen.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 GO, 40 Abs. 1, 2 und 3 GO
Bemerkungen:
- Wählbarkeit: jedes Mitglied der Gemeindevertretung
- Vorschlagsrecht: jedes Mitglied der Gemeindevertretung
- Verfahren: Meiststimmenverfahren; bei der Wahl ist das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen zu berücksichtigen
Wahlverfahren:
Das gebundene Vorschlagsrecht ist nicht anwendbar, es gelten die allgemeinen Regelungen für das Vorschlagsrecht (durch jedes Mitglied der Gemeindevertretung).
Ein Wahlvorschlag, der nicht dem gesetzlichen Erfordernis entspricht, ist - für sich gesehen - noch nicht rechtswidrig, weil die berechtigte Fraktion ausdrücklich auf ihr Besetzungsrecht verzichten kann.
Die Mehrheitsfraktion kann theoretisch die Wahl einer/eines - aus den Reihen der "berechtigten" Fraktion vorgeschlagenen - Kandidatin/Kandidaten verhindern, indem sie (bzw. Mitglieder ihrer Fraktion, s. o.) eine andere Person der "berechtigten" Fraktion vorschlägt und mit ihrer Mehrheit wählt. Falls die gewählte Person die Funktion ablehnt bedeutet dies eine erneute Wahl.
Bei gleicher Höchstzahl bzw. Fraktionszahl, hier der Fall, nehmen Vorgeschlagene der drei Fraktionen an der Wahl nach dem Meiststimmenverfahren teil.
Wegen des Meiststimmenverfahrens dürfte zumeist eine Wahl erfolgen (nur Ja-Stimmen, Wahl auch mit nur einer Ja-Stimme möglich).
Ablauf:
Sitzzahlen:
CDU –Fr. (4) CDG-Fr.(3) SPD-Fr. (2) FDP-Fr. (2) BfG –Fr. (2)
: 0,5 8(1) 6(2) 4(3,4,5) 4(3,4,5) 4(3,4,5)
: 1,5 2,66(6) 2(7) 1,33 1,33 1,33
GV´ in / GV schlägt für das Amt der / des 2. stellv. Bürgermeisterin / Bürgermeisters GV´ in / GV vor.
ggfls. weitere Vorschläge: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________
In offener Abstimmung / ggfls. geheimer Abstimmung (in diesem Fall ist die Bildung eines Wahlausschusses erforderlich) wird gewählt.
Beschlussvorschlag:
GV´in / GV wird für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 zur/zum 2. stellv. Bürgermeister/in gewählt.“
Hinweis:
Die Gewählte/der Gewählte erklärt im Anschluss an die Wahl, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n:
keine