Drucksache - 2021/0191
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Sachverhalt:
Das Steuerberatungsbüro Dr. Schröder & Kohrt GmbH hat auf der Grundlage der Nachkalkulation des Jahres 2020 und der Vorkalkulation des Jahres 2021 die Höhe der Kurabgabe für das Jahr 2022 neu berechnet. Dabei hat das Büro in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Ferienzentrum wieder die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tagesabgaben wie folgt anzupassen sind
Vor- und Nachsaison (01.01. – 31.05. und 01.09. – 31.12.) auf 1,10 €
Hauptsaison (01.06. – 31.08.) auf 2,30 €
anzupassen sind.
Auf die anliegende Kalkulation wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtig, die Satzung auszufertigen.
Anlage/n:
Entwurf 4. Nachtrag Kurabgabesatzung
Kalkulation Kurabgabe
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kurabgabesatzung 4. Änderung ab 01.01.2022 (244 KB) |