Drucksache - 2021/0202
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Sachverhalt:
Die Betreiberin der Strandreitschule Weißenhäuser Strand hat erneut die Nutzung des Strandes beantragt. Frühere Anträge auf Nutzung des Strandes innerhalb der Saison wurden bisher von den gemeindlichen Gremien abgelehnt. Mit dem aktuellen Antrag wird eine Nutzung der Reitschule für den Zeitraum 15.09. bis 15.06. des Jahres beantragt. Die aktuell zugelassene Nutzungszeit bzw. Verbotszeit für das Reiten am Strand richtet sich nach dem Landesnaturschutzgesetz SH. Danach ist in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. des Jahres das Reiten auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb verboten, wenn nicht die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung etwas anderes bestimmt.
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage/n:
keine