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Drucksache - 2021/0242  

Betreff: Dachsanierung und energetische Bewertung der Gemeindewohnung Lübsche Straße 43
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Behrendt, Simon
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Empfehlung
27.09.2021 
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Beschlussfassung
12.10.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 02.09.2021 wurde das Objekt Lübsche Str. 43 zusammen mit dem Energieberater H. Ewers aus Neustadt begutachtet. Hintergrund war u. a. die Mitteilung des Mieters, dass das Dach in Teilen Undichtigkeiten aufweist. Das Dach befindet sich seit dem Baujahr (1956 als Lehrerwohnung) in einem unveränderten Zustand. Zuletzt wurden einige Fenster ausgetauscht. Die Ölheizung ist mittlerweile 20 Jahre alt. Eine Gesamtbetrachtung des Objektes hinsichtlich energetischer Maßnahmen ist daher angebracht.

 

Herr Ewers wurde mit der Erstellung eines Energieberichtes beauftragt. Darin werden der Ist-Zustand bewertet und energetische Maßnahmen empfohlen. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplanes sind förderfähig (bis zu 80%). Ein Antrag auf Förderung wurde bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

 

In der Anlage ist zunächst nur eine Kurzbewertung zum noch folgenden Energiebericht beigefügt. Nach Entscheidung der Gemeinde über einzelne Maßnahmen kann der entsprechende Sanierungsfahrplan erstellt werden. Vorrangig sollte dabei die Dachsanierung behandelt werden. Für die Förderung einzelner Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan ist die Umsetzung einer Maßnahme ausreichend. Die Umsetzung weiterer empfohlener Maßnahmen liegt dabei im Ermessen der Gemeinde.

 

 

Informationen zu Fördermöglichkeiten:

Nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) vom 20. Mai 2021 gibt es im Gebäudebereich diverse Fördermöglichkeiten. Beispielhaft werden im Folgenden mögliche energetische Maßnahmen benannt:

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

 

Gefördert wird:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

 

Gefördert wird:

  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) mit 20 %
  • Gas-Hybridheizungen mit 30 %
  • Solarthermieanlagen mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
  • Wärmepumpen mit 35 %
  • Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 %

 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme (Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagen zur Wärmeerzeugung) als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

 

Austauschprämie für Ölheizungen:

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

 

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.

 

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind auch hier gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Heizungsoptimierung:

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

 

 

Verfahren:

Für die Förderung sind zwei alternative Verfahren vorgesehen:

 

      Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse.

      Die KfW-Bankengruppe (KfW) fördert im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien "Premium" durch Zinsverbilligungen und über Tilgungszuschüsse zinsgünstige Darlehen. Der Effektivzins kann dabei bei rd. 0,6 % liegen bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Das 1. Jahr (Anlaufjahr) ist tilgungsfrei. Die Zinsbindung beträgt 5 Jahre. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Für einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungsanlagen stehen um 30 % erhöhte Tilgungszuschüsse zur Verfügung.

 

Die Kumulierung von Förderungen nach der v.g. Bundesrichtlinie untereinander oder mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde entscheidet nach Vorlage des kompletten Energieberichtes über einzelne Maßnahmen bzw. es wird ein Sanierungsfahrplan für das Wohngebäude Lübsche Straße 43 im Hinblick auf förderfähige Maßnahmen erstellt. Vorrangig soll dabei die Dachsanierung behandelt werden.


Anlage/n:

Kurzbewertung 24.09.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzbewertung 24.09.2021 (174 KB)