Seiteninhalt

Drucksache - 2021/0232-01-01  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode, südlich der Bahnstrecke Puttgarden-Lübeck, westlich der Strandstraße und nördlich der Straße Am Vogelberg -Strandstraße 1-
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
28.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit Beschlussfassung vom 23.03.2021 erfolgte die Anpassung der Planungsziele hierzu. Projektentwürfe wurden in der Sitzung am 21.06.2021 gebilligt.

 

Die Stadtplanerin Frau Teske ist zur Sitzung des Fachausschusses anwesend, um nähere Erläuterungen geben zu können.

 

Auf Grundlage dieses Entwurfes wäre dann auch ein entsprechender Durchführungsvertrag, welcher Bestandteil dieser Bauleitplanung sein muss, durch eine Fachanwaltskanzlei zu erarbeiten. Dies wird nach Vorliegen dieser Beschlussfassung durch die Gemeinde veranlasst, die Kosten hierfür werden auf den Vorhabenträger umgelegt.

 

Hinsichtlich des eingereichten Vorhaben- und Erschließungsplanes wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dieser offenkundig nicht abschließend verfasst wurde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 41 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode, südlich der Bahnstrecke Puttgarden-Lübeck, westlich der Strandstraße und nördlich der Straße Am Vogelberg -Strandstraße 1-und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 


Anlage/n:

Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 21-09-21 GV Plan B-41 GB (1318 KB)      
Anlage 2 2 21-09-21 GV Begründung B-41 GB-DESKTOP-LVU3INS (3437 KB)      
Anlage 3 3 21-09-21 GV Anlage B-41 (3049 KB)