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Drucksache - 2021/0311  

Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: Süssau-Strand
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Empfehlung
23.11.2021 
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Beschlussfassung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit dem Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilplatzes auf dem Parkplatz in Süssau-Strand haben sich die gemeindlichen Gremien im Juni 2021 bereits befasst. Es wurde beschlossen, dass der Antrag grundsätzlich befürwortet wird. Es sollten Verhandlungen im Hinblick auf die Erhaltung des Parkplatzes geführt werden.

 

Nach Abstimmung mit dem Stadtplaner ist die Umsetzung eines solchen Vorhabens lediglich jenseits von 150 m ab Küstenlinie möglich, da auf Grund von Gesetzesänderungen innerhalb der 150 m nunmehr ein Bauverbot besteht.

 

Gespräche mit dem Vorhabenträger haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die Errichtung ist noch für den Bereich außerhalb der Bauverbotsflächen gewünscht, wodurch der vordere Bereich des Parkplatzes weiterhin als Parkplatzfläche zur Verfügung stehen würde. Die genaue Örtlichkeit ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Der Flächennutzungsplan ist parallel zum B-Plan ebenfalls zu ändern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungbeschluss

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet: Süssau-Strand die 21. Änderung aufgestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohnmobilplatzes auf einer Teilfläche des vorhandenen Strandparkplatzes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Bemerkung:

 Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 

 


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 211111_B-3_12Änd Süssau-Strand 21FNPÄ_Übersichtsplan (647 KB)