Drucksache - 2021/0093-01
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Sachverhalt:
Auf den beiliegenden Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung eines Baugebietes in Hansühn wird verwiesen. Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung anwesend, um nähere Erläuterungen geben zu können. Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnbebauungen in der Gemeinde Wangels.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet in Hansühn, nordöstlich der Straßen Wasbucker Weg und Ostseeblick, südwestlich der Klärteiche und nördlich des Friedhofes -Barsbrook- wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen.
6. Die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlage/n:
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Projektvorstellung Mehrgenerationenwohnen Barsbrook (2137 KB) |