Drucksache - 2022/0415
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Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplanes ist erfolgt. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurde in Abstimmung mit Land und Kreis die Planung insoweit geändert, dass eine erneute öffentliche Auslegung zu erfolgen hat.
Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung anwesend, um nähere Erläuterungen hierzu geben zu können.
Beschlussvorschlag:
a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Fachausschuss mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Wangels für das Gebiet "Lindenhof Wangels" nordwestlich der Alten Landstraße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Beschlussempfehlungen, Planzeichnung, Begründung, Entwässerungskonzept, Beherbergungskonzept